Patriarchat im Wandel - Frauen und Politik in der Türkei

von: Hürcan Asli Aksoy

Campus Verlag, 2018

ISBN: 9783593437729 , 258 Seiten

Format: ePUB

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Preis: 30,99 EUR

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Patriarchat im Wandel - Frauen und Politik in der Türkei


 

Vorwort Der vorliegende Band ist ein Beitrag zur Diskussion über den Wandel der Geschlechterverhältnisse in der Türkei. Der geschlechterkritische Blick richtet sich sowohl auf die Prozesse der Veränderung als auch auf die beharrlichen Kräfte in den politischen, sozioökonomischen und kulturellen Verhältnissen in der Türkei. Die Autorinnen des Bandes gehen den folgenden Fragen nach: Welche Rolle spielen Frauen im politischen und gesellschaftlichen Wandel? Welche Rechte haben Frauen in der Türkei? Wie beeinflusst der Streit zwischen Religion und Säkularismus die Geschlechterordnung? Inwiefern prägt die politische Repression das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen? Wird in der Türkei um die Verbesserung der Frauenrechte beziehungsweise die Überwindung patriarchaler Verhältnisse gerungen? Wie konfrontieren die Frauenbewegungen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten gegen Frauen in Zeiten des Wiedererstarkens des Patriarchats? An dieser Stelle möchte ich ein paar Sätze zur Entstehungsgeschichte dieses Buches schreiben. Mit der Idee, ein Buch über die Geschlechterverhältnisse in der Türkei in deutscher Sprache herauszugeben, kam Prof.?Dr.?Cornelia Klinger vor fünf Jahren auf mich zu. Im deutschsprachigen Raum gebe es kaum Bücher, die die Geschlechterdynamiken im Lichte des soziökonomischen und politischen Wandels seit der Machtübernahme der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) 2002 untersuchten. Der politische Wandel unter der religiös-konservativen AKP und ihr Einfluss auf die politisch-kulturelle Ordnung der streng säkularen Türkei erweckten großes Interesse sowohl im akademischen Milieu als auch in der deutschsprachigen Öffentlichkeit. Aus diesen Gründen habe ich die Anfrage mit großer Freude angenommen, musste dieses 'Projekt' aber zunächst wegen meiner Tätigkeit in der universitären Lehre und Forschung liegen lassen. Mir war allerdings bewusst, dass die Türkei ein bewegliches Untersuchungsobjekt bleiben würde und eine akademische Arbeit stets neu herausfordern könnte. In der Tat ereigneten sich 2013 zunächst die Gezi-Park-Proteste, die zum weltweiten Symbol des Aufstandes wurden. Im selben Jahr wurde den führenden Politikern der AKP-Regierung Korruption vorgeworfen. Nun forderten viele moderne, gut ausgebildete junge Leute mehr Demokratie und den Rücktritt des damaligen Premierministers Recep Tayyip Erdo?an. Trotz der wachsenden Kritik an seinem Führungsstil wählten im August 2014 52 Prozent der türkischen Wähler_innen Erdo?an zum Staatspräsidenten. Auf dem konsolidierten Machtanspruch aufbauend, versuchten Erdo?an und die führenden Persönlichkeiten der AKP kontinuierlich, mit paternalistischen Wertevorstellungen, die auch eine sexistische Sprache mit sich brachten, das Privatleben der Bürger_innen zu bestimmen. Die Zeitungen, Fernsehprogramme und Thinktanks in Deutschland und anderen Ländern fragten: Wohin steuert die Türkei? Auf der Suche nach einer Antwort, habe ich im Frühjahr 2015 die Arbeit an dem Sammelband wiederaufgenommen mit dem Ziel, die rasanten politischen Entwicklungen aus der Geschlechterperspektive heraus zu betrachten. In der Anfangsphase habe ich Akademikerinnen kontaktiert, die auch Texte in deutscher Sprache verfassen können. Überraschenderweise gab es sehr wenige, die über das Thema Geschlechterverhältnisse und Politik in der Türkei auf Deutsch schreiben konnten. Um das Thema breiter zu beleuchten, war es nötig, mehr Akademiker_innen aus der Türkei einzubinden, die die Texte in englischer Sprache verfassen konnten. Nach einer langen und oft schwierigen Phase entstanden die ersten Entwürfe Ende 2015. Als diese Aufsätze im Laufe des Jahres 2016 bearbeitet wurden, ist der bewaffnete Konflikt zwischen der türkischen Armee und der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) wieder aufgeflammt. Mehr als 1000 Akademiker_innen, darunter vier Autorinnen dieses Bandes, haben die AKP-Regierung für ihr Vorgehen gegen Kurden mit einer Petition kritisiert. Von Erdo?an dazu aufgerufen, erhob die türkische Staatsanwaltschaft den Vorwurf der 'Propaganda für eine Terrororganisation', namentlich für die PKK gegen sie. In der Folge haben viele Akademiker_innen ihre Arbeit an türkischen Universitäten verloren, darunter auch eine Autorin des Bandes, die in Berlin Zuflucht fand. Unter diesen Umständen erlebte die Türkei auch noch einen Putschversuch im Juli 2016. Seitdem befindet sich die Türkei im Ausnahmezustand und der Staatspräsident Erdo?an regiert durch Notstandsdekrete. Im Zuge der Verfolgung mutmaßlicher Anhänger_innen des im US-amerikanischen Exil lebenden Predigers Fethullah Gülen schränkt die AKP-Regierung die Meinungsfreiheit und die Medien immer massiver ein. Oppositionelle Aktivist_innen und Politiker_innen wurden entweder inhaftiert oder ihnen wurde zumindest die Möglichkeit genommen, Kritik zu äußern. Nach den neuesten Angaben des türkischen Innenministeriums wurden mehr als 50.000 Menschen inhaftiert und 125.000 Staatsbedienstete wegen angeblichen Verbindungen zu Gülen suspendiert. Während dieser 'Säuberungswelle' hat noch eine weitere Autorin des Bandes im Januar 2017 ihre Arbeit an einer öffentlichen Universität verloren. Auch ihr Pass wurde annulliert. Autoritäre Politiken und Machtansprüche haben erhebliche Konsequenzen für das akademische Leben in der Türkei. Dafür, dass die Autorinnen in der Türkei sich trotz politischer und akademischer Belastungen den zahlreichen Wünschen von Seiten der Reihenherausgeberin und mir selbst bereitwillig nachgekommen sind, gilt ihnen allen besonderer Dank. Trotz der Repression untersuchen sie weiter die Dynamiken der Geschlechterverhältnisse und engagieren sich leidenschaftlich für die Verbesserung der Situation der Frauen in der Türkei. Während des langen, mühsamen und schwierigen Arbeitsprozesses an diesem Buch habe ich von verschiedenen Seiten Unterstützung erfahren. Das Institut für die Wissenschaften vom Menschen gab mir ein dreimonatiges Stipendium und ermöglichte mir dadurch, diesen Band erstmals in die Wege zu leiten. Dafür bedanke ich mich bei Prof.?Dr.?Cornelia Klinger, die die Entstehung des Bandes von Anfang an begleitete, den Kontakt zum Campus Verlag herstellte, mir mit Ratschlägen zur Seite stand und mich ermutigte, das Buch herauszugeben. Prof.?Dr.?Birgit Sauer vermittelte mir die Kontakte zu einigen Autorinnen, die an dem Buch mitgewirkt haben. Jonas Hensler unterstützte mich als studentische Hilfskraft tatkräftig bei der Bearbeitung und Formatierung der Manuskripte. Dies war nicht zuletzt möglich durch die finanzielle Förderung, die das Büro für Gender und Diversity der Universität Erlangen-Nürnberg bereitstellte. Ich danke auch Prof.?Dr.?Thomas Demmelhuber, dem Inhaber des Lehrstuhls, an dem ich arbeite, für den wissenschaftlichen Freiraum, der es mir gestattete, an den Band zu arbeiten. Ich danke besonders dem Campus Verlag und Joe Kroll für die Unterstützung durch ein sorgfältiges Lektorat der Texte. Sehr dankbar bin ich meiner Familie und meinen Freund_innen, die an dieser Stelle nicht namentlich genannt werden können. Sie wissen alle ihre Namen. Abschließend möchten die Autorinnen und ich all den Frauen danken, die einen unermüdlichen Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und für die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Türkei führen. Ohne sie wäre unser Buch nicht denkbar gewesen. Dieses Buch ist ihnen gewidmet. Erlangen, im August 2017Hürcan Asl? Aksoy Teil I Geschlechterregime und Politik in der Türkei Geschlechterregime im Wandel: Historische Entwicklung der Gleichberechtigung in der Türkei Hürcan Asl? Aksoy Einleitung Die säkulare Türkei war immer eine Ausnahmeerscheinung in der 'muslimischen Welt'. Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts führte der neu gegründete türkische Staat umfassende geschlechterpolitische Reformen im Zuge eines radikalen Modernisierungsprojekts durch. Das auf emanzipatorischen und säkularen Maßstäben basierende Geschlechterregime machte die junge Türkische Republik zum fortschrittlichsten Land in der nahöstlichen Region (vgl. Kandiyoti 1987). Die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter ermöglichte den Frauen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und führte zu einer nie dagewesenen Sichbarkeit in der Öffentlichkeit. Dennoch bestanden die patriarchalischen Strukturen fort, die Mehrheit der Frauen und Männer hielt an traditionellen Wertevorstellungen fest. Der Wandel im Geschlechterregime kam erst mit der neoliberalen Umstrukturierung und der sich anschließenden Transformation der politischen Machtverhältnisse in den 1980er Jahren. Zum einen brachte die neue feministische Bewegung frauenpolitische Themen wie häusliche Gewalt, sexuelle Belästigung und die rechtliche Diskriminierung von Frauen auf die politische Agenda, die vom männer-dominierten politischen Establishment lange ignoriert wurden, und forderte damit patriarchalische Geschlechterverhältnisse und die staatliche Frauenpolitik heraus. Zum anderen setzte der Staat seine paternalistische Politik gegenüber Frauen fort - wenn er auch auf einige Forderungen der Frauen einging. In der letzten Dekade erlangte die islamistisch-konservative Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (Adalet ve Kalk?nma Partisi, AKP) die politische Macht in der säkularen Türkei. Zu Beginn ihrer Regierungszeit (2002) führte die AKP geschlechtersensible Gesetze und Regelungen ein. Mit der Konsolidierung ihrer politischen Macht nach den Parlamentswahlen 2011 nahm die AKP-Regierung jedoch eine konservativ-religiöse Position in der Geschlechterpolitik ein und entwickelte Strategien und Maßnahmen zur Förderung von konservativen Rollenbildern der Frau. In der Folge stellten sich die Frauenrechtlerinnen den konservativ-religiösen Politiken der AKP-Regierung entgegen und begannen abermals, um ihre Rechte zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob sich Verschiebungen oder Umbrüche in der Organisation des Geschlechterregimes ausmachen lassen. Dieser Beitrag bietet einen historischen Überblick zur Gleichstellung der Geschlechter in der Türkei. Grundsätzlich lässt sich die rechtliche Stellung anhand der Gesetze, staatlichen Programme und Regelungen verdeutlichen. Das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft hat einen geschlechterpolitischen Charakter, der die Geschlechterverhältnisse und -ungleichheiten produziert, umsetzt und reproduziert (Goertz/Mazur 2008; Htun 2005; Sauer 2001). Dementsprechend ist es notwendig, die Frauenrechte in der Gesetzgebung zu untersuchen und dabei auch auf die Rolle der staatlichen Institutionen in der Gestaltung der Geschlechterpolitik einzugehen. Basierend auf diesen Überlegungen wird hier der Wandel des Geschlechterregimes in der Türkei aus einer historischen Perspektive dargestellt. Dabei sollen auch die folgenden Fragen beantwortet werden: Was für eine Rolle spielten die staatlichen Institutionen bei der Gleichstellung der Geschlechter und der Förderung der Frauen? Welche Institutionen haben den Wandel im Geschlechterregime eingeleitet? Mit welchen geschlechterpolitischen Maßnahmen hat der Staat auf Forderungen von Frauen reagiert? Und in welchen Bereichen? Welche Einflüsse haben die internationalen Geschlechtergleichheitsnormen auf die Dynamiken der Geschlechterverhältnisse in der Türkei bis heute? Was für Hindernisse stehen der Gleichberechtigung der Geschlechter im Weg? Bei der Suche nach Antworten werden auch die türkischen Frauenbewegungen einbezogen, da sie in den Beiträgen dieses Bandes eine wichtige Rolle spielen. Die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen des Geschlechterregimes wird dabei helfen, die unterschiedlichen Aspekte der Geschlechterverhältnisse und die vielfältige Positionierung der nichtstaatlichen Akteure besser zu verstehen. Im ersten Schritt werfe ich einen kritischen Blick auf die Stellung der Frau in den Gründungsjahren der Türkischen Republik. Diese Ära ist wichtig, um die Rolle des modernen türkischen Staates bei der Konstruktion des politischen Geschlechterdiskurses in der streng religiösen Gesellschaft zu verstehen. Zunächst werde ich die feministischen Herausforderungen der 1980er Jahren gegenüber der staatlichen Geschlechterpolitik erörtern, die sowohl gesetzliche Änderungen als auch eine Umstrukturierung des Geschlechterregimes hervorbrachten. Der Fokus dieses Beitrags liegt jedoch auf den geschlechterspezifischen Gesetzesänderungen und Politiken während der AKP-Ära. Die Darstellung der geschlechterpolitischen Gesetze, Programme und Policies hilft, Aussagen über die strukturellen Dynamiken der Geschlechterverhältnisse zu treffen. Im Anschluss geht es um die reale Wirkung der geschlechtersensiblen Gesetze. Am Ende werde ich die wesentlichen Punkte zusammenfassen und Vorschläge für eine bessere Durchsetzung der Geschlechtergleichheit formulieren. Geschlechterregime zwischen Nationbuilding und Staatsfeminismus: Die kemalistische Ära Feministische Wissenschaftlerinnen verweisen längst auf die Bedeutung der Nationbuilding- und Modernisierungsprozesse für die Konstruktion des Geschlechterregimes im 'Globalen Süden' (Kandiyoti 1991; Moghadam 1994; Yuval-Davis 1991). Sie argumentieren, dass die Geschlechterverhältnisse durch Modernisierungsprozesse staatlich konstruiert sind und Frauen und Männern besondere gesellschaftliche Rollen zugeschrieben werden. Die Konstruktion der Geschlechterverhältnisse in der Türkei bildet dabei keine Ausnahme. Viele Wissenschaftler_innen und Frauenrechtler_innen, die sich mit Gender, Staat, Zivilgesellschaft und Frauenrechten in der Türkei beschäftigen, weisen zunächst auf die Gründungsjahre der Türkischen Republik hin, um die Meilensteine der heutigen Gleichstellung bzw. des Geschlechterregimes aufzuzeigen (vgl. Arat 2000; Ertürk 2006; Kandiyoti 1987, 1991; Tekeli 1995; White 2003). In den frühen Jahren der Türkischen Republik machte es sich die Staatselite unter der Führung des Staatsgründers Mustafa Kemal Atatürk (1881-1938) zum Ziel, eine moderne, prowestliche und 'laizistische' türkische Nation aufzubauen (Arat 2008; Diner/Tokta? 2010; Kandiyoti 1987). Der Laizismus, der für eine Trennung von Politik und Religion steht, war für die Gründungselite das effektivste Instrument, um mit der islamischen Tradition im institutionellen und rechtlichen Raum zu brechen und die Öffentlichkeit weitgehend zu modernisieren. Dank der osmanischen Tradition eines 'starken Staates' (Heper/Evin 1994), der die autoritätsgläubige und ungebildete Bevölkerung besteuern und beeinflussen konnte, griff die republikanische Staatselite ohne Probleme zu autoritären Maßnahmen, um in kürzester Zeit Reformen umzusetzen (vgl. Arat 1999; Pawelka 2008). Die diskursive Konstruktion des Frauenbilds spielte dabei eine zentrale legitimatorische Rolle (Kreile 2009; Pawelka 2008). Die Aufwertung des gesellschaftlichen Status der Frau wurde zur öffentlichen Staatspolitik (Kandiyoti 1991; Tekeli 1995; White 2003; Yuval-Davis 1991). Um die Umsetzung der Geschlechtergleichheit zu legitimieren, behauptete die republikanische Staatselite zusammen mit führenden Intellektuellen im Land, dass Frauen und Männer bereits in den vorislamisch-türkischen Gesellschaften Zentralasiens gleichberechtigt waren und sich das erst während der islamisch-osmanischen Periode änderte (Arat 2000; Bodur 2005). Arat kommentiert dieses Argument wie folgt: 'This argument allowed Republican reformers, who readily identified modernization with Westernization, to make claims for improving women's status and defend it as a Turkish tradition. Efforts to improve women's status were used to as a means to cultivate Turkish nationalism and adopt Western nations of equality and secularism' (Arat 2000: 109). Zunächst begann die Staatselite mit den Reformen im islamisch geprägten Bildungswesen. 1924 wurden die Bildungsstätten säkularisiert, religiöse Schulen verboten und die gesetzliche Schulpflicht für Jungen und Mädchen zwischen sieben und 14 Jahren eingeführt. Die Wissenschaftlerin und Frauenrechtlerin Yak?n Ertürk konstatiert: 'Education was perceived to be the cornerstone of the republican reforms, through which modernization and the creation of a citizenry was to be achieved' (Ertürk 2006: 86). Der Staatsgründer Mustafa Kemal adoptierte zahlreiche Mädchen aus einfachen Familien und ermöglichte ihnen eine gute Ausbildung, um dem türkischen Volk zu zeigen, dass die 'Töchter der Republik' die gleichen Bildungschancen wie Jungen haben sollten. Somit hatten sich die Möglichkeiten für Mädchen deutlich verbessert. Der nächste Schritt war, das islamische Gesetz (Scharia), das das ganze Rechtssystem und die Gerichtsbarkeit für die muslimische Bevölkerung bestimmte, durch ein säkulares Rechtssystem zu ersetzen. Die Staatselite ließ ein am Westen orientiertes Zivilrechtssystem gestalten, das schließlich im Jahr 1926 in Form eines säkularen Zivilgesetzbuches eingeführt wurde (Arat 2000; Ertürk 2006; White 2003). Das neue Zivilgesetzbuch verbot die Polygamie und erkannte Frauen das Scheidungsrecht sowie die Vormundschaft für ihre Kinder zu (Aksoy 2014a). Zudem wurde die Zivilehe zur gesetzlichen Norm. Das Mindestheiratsalter wurde für Frauen auf 15 und für Männer auf 17 Jahre festgelegt (An?l et al. 2002: 5). Das Zivilgesetzbuch stellte auch Frauen vor Gericht beim Erb- und Eigentumsrecht mit den Männern gleich (vgl. Arat 2000; Diner/Tokta? 2010). Anders als in der Scharia waren Frauen mit dem neuen Zivilgesetz im Hinblick auf eidesstattliche Erklärungen mit Männern gleichgestellt. Das neue Zivilgesetzbuch veränderte die rechtliche Stellung der Frau grundlegend (vgl. Arat 2000; Ertürk 2006). Ein anderer wesentlicher Schritt bei der Gleichstellung der Geschlechter war die Etablierung politischer Rechte für Frauen. 1930 gewährte das türkische Parlament den Frauen zunächst das kommunale Wahlrecht. Vier Jahre später wurde das aktive und passive Wahlrecht für Frauen auf nationaler Ebene eingeführt - in westlichen Demokratien wie Frankreich, Italien, Belgien oder der Schweiz war das erst später der Fall. Obwohl es in der Türkei zu der Zeit kein Mehrparteiensystem gab, wurde das Wahlrecht für Frauen als eine bemerkenswerte Errungenschaft wahrgenommen (vgl. ESI 2007; White 2003). Bei den Parlamentswahlen von 1935 wurden 18 Frauen ins Parlament gewählt (4,6 Prozent), eine Zahl die bis zur Wahl von 1999 nicht überschritten wurde. Diese geschlechterpolitischen Reformen schwächten einerseits die religiösen Strukturen und Institutionen in Gesellschaft und Politik, andererseits stärkten sie die neue türkisch-nationalistische und säkulare Gemeinschaft. Das kemalistische Regime betrachtete somit die Frage nach der Gleichberechtigung der Geschlechter 'als gelöst'. Die Staatselite verbot demnach die unabhängigen Frauenvereine, andere Frauenvereine wandelten sich zu Wohltätigkeitsorganisationen, die Frauen und Mädchen in fernen Teilen des Landes zur Bildung und Teilhabe am Berufsleben ermunterten und an den offiziellen Feiertagen die kemalistischen Reformen bejubelten (ESI 2007: 6). Die junge Türkische Republik war stolz darauf, die Gleichstellung der Geschlechter rechtlich durchgesetzt zu haben, wollte aber die Kontrolle über die Emanzipation der Frauen monopolisieren (Arat 2000: 111). Diese paternalistische Haltung gegenüber Frauen reproduzierte immer wieder tradierte Geschlechterrollen in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens. Diese 'von oben' geleitete Frauenpolitik wurde von Wissenschaftlerinnen als kemalistischer Staatsfeminismus bezeichnet (Arat 2000; Kandiyoti 1991; Tekeli 1995; White 2003). Der kemalistische Staatsfeminismus propagierte ein ?modernes? Frauenbild: Die ideale türkische Frau sollte die jungen Generationen der Republik erziehen - als 'Erzieherin der Nation' - und die Frauen sollten weiterhin als 'gute Mütter und Ehefrauen' ihre Aufgaben erfüllen (vgl. Durakba?a 1998; Kad?o?lu 2001). Somit konnte die türkische Frau als 'verantwortliche Bürgerin' für den Erfolg des Nationbuildungs stehen (vgl. Arat 2000; White 2003; Yuval-Davis 1991). Das Tragen des islamischen Schleiers wurde zwar nicht gesetzlich verboten, aber von der Staatselite propagandistisch bekämpft. Die zugewiesene - oder selbst auferlegte - Zugehörigkeit zu dem homogen imaginierten nationalistischen Kollektiv ebnete den Weg dafür, dass weibliche Körper und Sexualität im Namen von Modernisierung und Fortschritt kontrolliert und beherrscht werden können (vgl. Scheiterbauer 2014: 184f.). Ay?e Kad?o?lu argumentiert, '[...] die neue türkische Frau sollte einerseits die Erfordernisse der republikanischen Modernität entsprechen und andererseits einige traditionelle Werte wie z.?B. Geschlechtslosigkeit und Keuschheit wahren' (2001: 34). Dennoch blieb die Reichweite der geschlechterpolitischen Reformen insgesamt begrenzt (Aksoy 2014a). Der kemalistische Staatsfeminismus kreierte zahlreiche Ärztinnen, Professorinnen, Richterinnen, Anwältinnen und sogar Pilotinnen (ESI 2007: 6), aber der größte Teil der weiblichen Bevölkerung konnte immer noch nicht schreiben und lesen. Frauen lebten in Armut, litten unter gesellschaftlicher Diskriminierung, die ihren Zugang zu Bildungseinrichtungen und somit ihre Teilhabe am Nationbuilding einschränkte (Ertürk 2006: 86). Frauen aus einfacheren Verhältnissen waren weiterhin durch die patriarchalen Normen und religiösen Traditionen beeinträchtigt. Die Gleichstellung der Geschlechter in der Türkei gestaltete sich - im Gegensatz zu Behauptungen der kemalistischen Staatselite - als schwierig. Trotz der autoritären Bestimmung der Geschlechterverhältnisse seitens der kemalistischen Elite, behauptet Jenny White: 'The state feminist model, however, despite its authoritarian rigidity about what constitutes a modern woman, was groundbreaking and successful in allowing Turkish women to participate in society at all levels to an extent unheard of in Europe or the United States at the time' (2003: 158). Demzufolge behaupten Wissenschaftler_innen, dass die staatliche Machtausübung auf die Geschlechterpolitik die Entwicklung eines feministischen Bewusstseins in der Türkei bis in die 1980er Jahre verhinderte (Diner/Tokta? 2010; Kad?o?lu 2001). Grenzen des Staatsfeminismus: Feministische Herausforderungen Die zweite Welle der Frauenbewegung im Westen, die die patriarchalen Normen und die Geschlechterordnung in Politik und Gesellschaft infrage stellte, eröffnete die Diskussion über die Gleichberechtigung der Geschlechter auf einer globalen Ebene. 1975 riefen die Vereinten Nationen (United Nations, UN) in Mexiko-Stadt das 'Internationale Jahr der Frau' aus und widmeten sich der Frauenfrage mit dem Slogan 'Frauenrechte sind Menschenrechte'. Im Jahr 1979 verabschiedete UN Women ein 'Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau' (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW), das als 'Magna Carta' für Frauenrechte bezeichnet wird. Die internationale Aufmerksamkeit durch die UN gab Frauenbewegungen weltweit Auftrieb, die sich für die Gleichberechtigung von Frauen und Männer in Politik und Gesellschaft einsetzten (Aksoy 2014b: 52). Darüber hinaus verpflichtete das CEDAW-Abkommen die Regierungen, Menschenrechte für Frauen in ihren Gesetzen zu verankern. Die Türkei befand sich in den 1970er Jahren jedoch in einer politischen und ökonomischen Krise, das Parlament konnte weder die Wirtschaftskrise noch die sozialen Unruhen bewältigen (Pawelka 2008: 251). Infolgedessen intervenierte das Militär 1980 in die Politik, reorganisierte das politische System und schwächte die demokratische Teilhabe (ebd.). Die bis 1983 dauernde Militärherrschaft führte eine neue Verfassung (1982) ein, die Bürgerrechte und Freiheiten stark einschränkte und bis heute das gegenwärtige politische Leben weitgehend prägt. Trotz des Verbots jeglicher zivilgesellschaftlichen Gruppen und politischer Parteien eröffnete der Militärputsch von 1980 überraschenderweise den politischen Raum für die Entfaltung einer autonomen Frauenbewegung (Diner/Tokta? 2010: 45). Frauen aus der urbanen und akademischen Mittelschicht, die sich in den 1970er Jahren in der linken Bewegung engagierten, sich jedoch nicht exklusiv mit der Gleichberechtigung von Geschlechter beschäftigten, trafen sich in Leserunden und diskutierten gemeinsam feministische Literatur (Arat 2000; Diner/Tokta? 2010; Ertürk 2006; Tekeli 1995). In den Großstädten (hauptsächlich in Istanbul und Ankara) diskutierten sie in sogenannten bewusstseinsfördernden Gruppen Themen wie Gewalt gegen Frauen, weibliche Sexualität, Reproduktionsrechte, sexuelle Belästigung und Diskriminierung von Frauen (Arat 2008; Diner/Tokta? 2010; Tekeli 1990). Diese Frauen beschrieben sich als 'Feministinnen'. Zunächst stellten diese Feministinnen den kemalistischen Geschlechterdiskurs infrage. Im Gegensatz zum kemalistischen Staatsfeminismus konzentrierten sie sich nicht nur auf die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Leben, sondern auch auf ihre Rolle im Privatleben. Feministinnen kritisierten demnach die patriarchalische Konstellation der türkischen Familie und die damit verbundenen Geschlechterrollen, die sich auch in den Gesetzen widerspiegelten (vgl. Arat 2000; Somersan 2011; Tekeli 1995). Für die Beseitigung der rechtlichen Diskriminierung von Frauen forderten sie die Ratifizierung des CEDAW-Abkommens. Während der schrittweisen politischen Liberalisierung der 1980er Jahre ratifizierte die türkische Regierung 1985 das CEDAW-Abkommen, obgleich mit Vorbehalt gegenüber der Gleichstellungsklausel (Artikel 15 und 16). Dadurch wurden die genderspezifischen Defizite in den türkischen Gesetzen noch deutlicher (ESI 2007: 8). Obwohl die Türkei sich als säkular und modern bezeichnete, lagen zugleich gravierende Probleme in Bezug auf Geschlechtergleichheit vor. Beispielsweise konnten Frauen gemäß Artikel 159 des Zivilgesetzbuchs nur mit der Zustimmung ihres Ehemannes arbeiten und der Mann galt als das Oberhaupt der Familie (Artikel 152). Darüber hinaus wandte das Strafgesetzbuch das Konzept der 'Familienehre' bei der Beurteilung sexueller Delikte gegen Frauen an, anstatt das der individuellen Rechte von Frauen. Frauenrechtlerinnen behaupteten, dass der kemalistische Staatsfeminismus Frauen vielleicht 'emanzipierte', aber diese von ihrer sekundären Rolle nicht 'befreite' (Kandiyoti 1987: 324). Im Jahr 1987 protestierten Feministinnen in Istanbul gegen häusliche Gewalt (Arat 2008: 398). Eine direkte Folge dieses Engagements war ein Gesetz, das das Parlament 1988 erließ und das häusliche Gewalt unter Strafe stellte (Aksoy 2014b: 125). Feministinnen verlangten zudem die Annulierung von Artikel 438 des türkischen Strafgesetzbuchs. Laut Artikel 438 konnte die Strafe für Vergewaltigung auf bis zu zwei Drittel herabgesetzt werden, wenn das Opfer eine Prostituierte war (An?l et al. 2002; Ertürk 2006). Nach starker öffentlicher Kritik und einer feministischen Kampagne hob das türkische Parlament 1990 Artikel 438 wieder auf. Im selben Jahr unternahm die türkische Regierung einen großen Schritt gemäß den Regeln des CEDAW-Abkommens und gründete das dem Ministerpräsidenten unterstellte 'Generaldirektorat für den Status und Probleme der Frau' (Kad?n?n Statüsü ve Sorunlar? Genel Müdürlü?ü, KSSGM) mit dem Ziel, Gleichstellungspolitiken zu etablieren (Arat 2008; Diner/Tokta? 2010; Ertürk 2006). Die Einrichtung des Frauendirektorats zeigte, dass der türkische Staat die Frauenfrage anerkannte und nicht mehr als 'gelöst' präsentieren konnte. KSSGM wurde mit der Zeit zur wichtigsten staatlichen Institution, die sich ausschließlich um die Frauenfrage kümmerte. Die vom Staatsfeminismus geprägten kemalistischen Frauen übernahmen wichtige Rollen in der Verwaltung von KSSGM und passten ihren Blickwinkel auf die Frauenfrage schrittweise der feministischen Sichtweise an. Dank des feministischen Engagements und der Forderungen des internationalen Geschlechterregimes gelangten die geschlechterspezifische Ungleichheit und die defizitäre Gesetzeslage in den 1990er Jahren auf die öffentliche und politische Agenda (Aksoy 2014b; Arat 2008). Frauengruppen organisierten Petitionsaktionen und Demonstrationen (für die Aufhebung der diskriminierenden Gesetze). Im Jahr 1992 hob das türkische Parlament Artikel 159 des Zivilgesetzbuchs auf, der bestimmt hatte, dass Frauen die Zustimmung ihres Ehemannes benötigten, um arbeiten zu dürfen (An?l et al. 2002: 6). Nach den rechtlichen Erfolgen erkannten Frauenrechtlerinnen, dass sie mit konzertierten Aktionen geschlechterpolitische Änderungen besser erreichen konnten. Die Dynamik des feministischen Aktivismus motivierte Frauen in anderen politischen Bewegungen wie in der kurdischen und der islamistischen Bewegung, aber auch die regimetreuen Kemalistinnen, die sich bis dahin eher der Wohltätigkeitsarbeit gewidmet hatten. Frauen dieser ideologisch konkurrienden Bewegungen gründeten ihre eigenen Organisationen und diskutierten die Geschlechterfrage aus ihrer jeweiligen politischen Perspektive. Während der 1990er Jahre gründeten einige Frauenrechtlerinnen und Parlamentsmitglieder Arbeitsgruppen, die Gesetzentwürfe für die Revision des Zivilgesetzbuchs vorbereiteten. Darüber hinaus argumentierten sie, dass auch das Strafrechtssystem reformbedürftig sei. Im Strafgesetzbuch wurde beispielsweise der Ehebruch unterschiedlich bewertet. 1996 hob der türkische Verfassungsgerichtshof die Straftat des Ehebruches seitens des Mannes (Artikel 441), und 1998 seitens der Frau (Artikel 440) auf. 1999 wurde auch der Jungfräulichkeitstest, der von Universitäten, Schulen oder Familien für die Prüfung der 'Unberührtheit' der Frauen angewendet wurde, abgeschafft. Die größte Errungenschaft der Frauenrechtlerinnen war das Gesetz zur Gewalt gegen Frauen. Im Januar 1998 verabschiedete das türkische Parlament das 'Gesetz über den Schutz der Familie'. Gesetz 4320 institutionalisierte die Verantwortung des Staates, in Fällen der häuslichen Gewalt zu intervenieren und diese zu unterbinden (Co?ar/Onba?i 2008: 330). Jedes Familienmitglied, das häuslicher Gewalt ausgesetzt war, konnte eine 'Schutzanordnung' gegen den Täter des Gewaltaktes beantragen (An?l et al. 2002: 26). Der Täter konnte aus dem Haushalt entfernt werden und eine Haftstrafe von drei bis zu sechs Monaten konnte verhängt werden. Desweiteren war es dem Staatsanwalt möglich, einige Vorsorgemaßnahmen gegen den Täter zu veranlassen, um das Gewaltopfer zu schützen. Der Täter konnte verpflichtet werden, den Wohnsitz von Ehepartner_in und Kindern zu verlassen, die Wohnung der Ehepartner nicht zu beschädigen, seine/ihre Waffe abzugeben, dem/der Ehepartner_in und Kindern kein Leid anzutun, oder sich dem Haus nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln zu nähern (ebd.). Zusätzlich zu Gesetz 4320 führte der türkische Staat weitere Maßnahmen und Mechanismen ein. Die 'Agentur für für Soziale Dienste und Kinderschutz' (Sosyal Hizmetler ve Çocuk Esirgeme Kurumu, SHÇEK) begann staatliche Programme zu entwickeln, um Frauen und Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen. Die ersten 'Gasthäuser' und 'Beratungszentren' für unter Gewalt leidende Frauen und Kinder wurden gegründet. Frauenorganisationen begrüßten diese Entwicklungen im Bereich der Gewaltprävention und begannen zusammen mit den Bezirksgemeinden, Frauenhäuser zu gründen. 1995 errichteten zwei renommierte feministische Vereine Frauen­häuser in Ankara (Kad?n Dayan??ma Derne?i) und in Istanbul (Mor Çat? Kad?n S???nma Vakf?). Beide Vereine gelten bis heute als Pioniere im Bereich der Gewaltprävention. Politisch gesehen führte die dynamische und stets fordernde Frauenbewegung mithilfe des internationalen Geschlechterregimes zu einem tief greifenden Perspektivenwechsel in der staatlichen Geschlechterpolitik (siehe Kreiles und Somersans Beiträge). Die Institutionalisierung der Frauenbewegungen in den 1990er Jahre half die Frauenrechtlerinnen ihre geschlechterpolitischen Ziele besser zu realisieren und systematisch mit den staatlichen Institutionen zu arbeiten. Vom Staatsfeminismus zur Frauenpolitik: Neugestaltung des Geschlechterregimes Im Jahr 1999 erkannte die Europäische Union (EU) die Türkei als offizielle Kandidaten für eine Vollmitgliedschaft an. Die Türkei musste zunächst die politischen und wirtschaftlichen Kriterien für die Mitgliedschaft der EU erfüllen, die sogenannten Kopenhagener Kriterien. Im Zuge des EU-Anpassungsprozesses erließ die Türkei eine Reihe von Gesetzesänderungen und politischen Reformen (Ayd?n/Keyman 2004; Keyman 2010; Müftüler-Baç 2012). Diese demokratisierenden Reformen bauten stufenweise die autoritären Elemente der vom Militär verabschiedeten Verfassung aus dem Jahr 1982 ab und öffneten das politische System für zivilgesellschaftliche Akteure. Dank des EU-Anpassungsprozesses konnten die Frauenorganisationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzten, ihre frauenpolitischen Themen verstärkt auf die polit