Das große Handbuch der Stiftungen - Wie Sie mit Stiftungen Ihr Vermögen gestalten und Ihr Erbe sichern

von: Johann C. Köber

FinanzBuch Verlag, 2018

ISBN: 9783960922445 , 320 Seiten

Format: ePUB

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 44,99 EUR

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Mehr zum Inhalt

Das große Handbuch der Stiftungen - Wie Sie mit Stiftungen Ihr Vermögen gestalten und Ihr Erbe sichern


 

WAS IST EINE STIFTUNG?


Dieses Kapitel behandelt die Grundlagen zum Thema Stiftungen und geht vor allem auf folgende Themenbereiche ein:

  • Eine Stiftung stellt ein gewidmetes Vermögen dar, das sich selbst gehört.

  • Die meisten bestehenden Stiftungen sind gemeinnützig. Familienstiftungen erleben jedoch einen starken Zuwachs.

  • Es existieren vergleichsweise wenige rechtliche Rahmenbedingungen für Stiftungen.

  • Die Bedingungen für Gründung und laufende Geschäftstätigkeit einer Stiftung unterscheiden sich stark je nach Bundesland.

  • Um die Vorteile der Rechtsform Stiftung nutzen zu können, ist es sinnvoll, die offizielle Anerkennung anzustreben.

  • Der Stifterwille entscheidet über Gründung, Ausrichtung und Gestaltung der Stiftung.

  • Die Satzung bildet das wichtigste Dokument der Stiftung, sie lässt sich im Nachhinein nicht mehr ändern.

Die bereits in der Einleitung erwähnte Zuschreibung der Wohltätigkeit kann eine Stiftung auszeichnen, aber muss nicht sein. Gemeinnützigkeit stellt beim Stiftungszweck lediglich eine Variante unter vielen dar. So erlaubt das deutsche Recht auch privatnützige Stiftungen, die den Belangen des Stifters und denen seiner Familie dienen können. Wer diesen Sachverhalt im Hinterkopf behält, stolpert im Wirtschaftsteil der Zeitungen immer wieder über die Verbindung von Stiftungskonstruktionen mit sehr großen Vermögen; die Albrechts und Oetkers lassen grüßen. Offensichtlich nutzen die Reichen dieses Instrument sehr fleißig. Dass jedoch (fast) jeder eine Stiftung gründen kann, ist bislang kaum ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen. Deshalb haben mittelständische Unternehmer oder sonstige vermögende Personen diese Gestaltungsmöglichkeit meist nicht im Hinterkopf. Ein großer Fehler! Wie keine andere Rechtsform eignet sich die Stiftung dazu, unterschiedliche und teilweise sogar konträre Absichten unter einen Hut zu bringen. Wichtig ist nur, die passende Konzeption zu wählen, um die gewünschten Ziele auch zu erreichen. Die Richtschnur dafür bildet der Wille des Stifters. Der Stifter kann Vermögenswerte nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten und auch über seinen Tod hinaus sichern. Ob beispielsweise seine Nachfahren dauerhaft davon profitieren sollen oder ob er damit vor allem Gutes tun will – derartige Ambitionen lassen sich bis weit in die Zukunft verwirklichen. Speziell aufgrund dieser umfassenden Potenziale ist eine Stiftung anderen Rechtsformen haushoch überlegen. Dabei ist das Grundprinzip hinter einer Stiftung ganz einfach:

! Eine Stiftung ist ein gewidmetes Vermögen, das auf Dauer erhalten werden soll.

Eine Stiftung besteht im Kern also aus Vermögenswerten, und diese sollen es gestatten, einen von Vornherein definierten Zweck zu verfolgen. Ebenso lässt diese Definition durchblicken, dass sich das Vermögen in einer Stiftung verselbstständigt. Bei allen möglichen Spielarten der Rechtsform Stiftung existiert damit eine wichtige Gemeinsamkeit: Keine davon verfügt über Besitzer oder Gesellschafter. Die Stiftung gehört sich selbst. Wer stiftet, schafft damit eine unabhängige Rechtsperson ohne Eigentümer und sichert sich vier zentrale Vorteile.

  1. Eine Stiftung kann nicht vererbt werden.

    Weitergegeben wird nicht die Stiftung als Ganzes oder das in ihr organisierte Vermögen. In andere Hände wandert lediglich die Kontrolle darüber. So kann der Erblasser zum Beispiel ein Kind als Stiftungsvorstand einsetzen, anstatt das Vermögen zu vererben. Die Ergebnisse ähneln sich: Obwohl das Vermögen im Eigentum der Stiftung bleibt, besitzt der jeweilige Vorstand – etwa das Kind – die Entscheidungsbefugnis und kann im Rahmen der Satzung damit wirtschaften. Nichts muss umgeschrieben werden: weder die Konten der Stiftung noch die eventuell darin enthaltenen Immobilien. Erforderlich sind somit auch keine Änderungen im Grundbuch, und auch Erbschafts- oder Schenkungssteuer sind nicht zu zahlen. Lediglich die Verwaltungsbefugnis wechselt, und dabei bleibt dem Fiskus der Zugriff verwehrt. Sogar ein Sicherheitsnetz ist vorhanden. Denn falls sich der neue Stiftungsvorstand als untauglich erweist, kann der Stifter wieder selbst einspringen oder eine andere Person mit dieser Aufgabe betrauen.

  2. Eine Stiftung kann nicht verkauft werden.

    Die Stiftung kennt keinen Eigentümer, deshalb kann sie nicht verkauft werden. Diese Regel gilt jedoch nur für die Stiftung als Ganzes. Möglich sind dagegen der Verkauf von Teilen des Stiftungsvermögens oder der Erwerb fremden Vermögens. Derartige Transaktionen spielen sich jedoch innerhalb der Stiftung ab, dabei wird lediglich Vermögen umgeschichtet.

  3. Eine Stiftung kann nicht gepfändet werden.

    Auch dieser Vorteil rührt daher, dass eine Stiftung keinen Eigentümer kennt. So existiert niemand, dessen Eigentum pfändbar wäre. Erläutern lässt sich dieses Prinzip an einem Beispiel. Nehmen wir an, Sie geraten in eine Insolvenz und müssen Ihr gesamtes Vermögen offenlegen. Ihre Gläubiger können eine Pfändung anstrengen und Ihnen alles wegnehmen. Anders sieht es aus, wenn Sie Ihr Vermögen vor vielen Jahren in eine gemein- oder privatnützige Stiftung eingebracht haben. Die Gläubiger erhalten lediglich Zugriff auf Ihre Privatschatulle. Die Stiftung dagegen gehört nicht zu Ihrem Vermögen und ist daher vor den Ansprüchen der Gläubiger sicher. Lediglich wenn eine Stiftung selbst Schulden macht – und nicht der Stifter –, dann können Gläubiger sehr wohl auf das Stiftungsvermögen zugreifen. Für eigene Schulden muss die Stiftung selbstverständlich aufkommen, nicht aber für Schulden des Stifters.

  4. Eine Stiftung kann nicht liquidiert werden.

    Liquidation oder Auflösung einer Stiftung sind nicht üblich; diese Form der Vermögensbündelung ist als dauerhafte Einrichtung gedacht. Zu diesem Thema folgt noch ein separates Kapitel.

Das grundlegende Prinzip einer Stiftung, keinen Eigentümer zu kennen, verschafft dem Stifter also große Vorteile. Allerdings zeigt meine Beratungspraxis, dass gerade diese Eigenschaft oftmals verwirrend erscheint. Immer wieder taucht die Frage auf, was ein Stifter mit einer Konstruktion anfangen soll, bei welcher ihm der direkte Zugriff verwehrt bleibt. Gerade diese Frage möchte ich auf den folgenden Seiten beantworten und Ihnen damit die Chance bieten, sich in die Welt der Stiftungen hineinzudenken. Denn kaum eine Rechtsform bietet bessere Voraussetzungen, den komplexen Herausforderungen eines nennenswerten Eigentums wirkungsvoll zu begegnen. Vor allem im Vergleich mit anderen Rechtsformen bietet eine Stiftung erhebliche Vorteile.

Nutzen lassen sich diese Chancen jedoch nur dann, wenn es sich tatsächlich um eine Stiftung handelt. Auch wenn Ihnen diese Klarstellung banal erscheinen sollte, sie ist es nicht. Denn der Begriff Stiftung ist hierzulande nicht gesetzlich geschützt. Sie können eine beliebige Firma gründen und sie einfach Stiftung nennen. Diese Praxis ist sogar sehr weitverbreitet. Das bekannteste Beispiel dürfte die Robert-Bosch-Stiftung sein. Oft findet sich die genaue Bezeichnung Robert Bosch Stiftung GmbH nur im Kleingedruckten. Es handelt sich also um eine »normale« Kapitalgesellschaft, die das Wort Stiftung sicher nicht ganz zufällig im Namen führt. Im Sinne dieses Buchs genügt es jedoch nicht, ein Konstrukt Stiftung zu nennen. Um die Vorteile nutzen zu können, ist die behördliche Anerkennung erforderlich. Nur wenn diese Urkunde vorliegt, handelt es sich um eine sogenannte rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, und nur dann kann sie in eigenem Namen und selbstständig im bereits erwähnten Sinne agieren. Derzeit existieren nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen rund 22.000 derartige Stiftungen. Zirka 95 Prozent davon sind gemeinnütziger Natur.

Denken Sie dabei beispielsweise an Einrichtungen zur Arbeit mit Behinderten oder an Stiftungen für Umwelt- oder Denkmalschutz. Oft beschränken sich diese auf einen lokalen Aktionsradius, doch es gibt auch überregional engagierte Stiftungen. Daneben existieren derzeit rund 1000 privatnützige Stiftungen, diese verzeichnen derzeit allerdings den größten Zuwachs. Ein staatliches Register aller Stiftungen gibt es derzeit nicht; die genannten Zahlen sind daher Schätzungen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen sammelt zwar die Daten möglichst vieler Stiftungen und veröffentlicht sie. Allerdings ist keine Stiftung dazu verpflichtet, ihre Existenz oder sonstige Daten an diese Organisation zu melden, und folglich kann das Verzeichnis gar nicht vollständig sein.

Mit den genannten Zahlen ist jedoch noch nicht Schluss. Denn keinesfalls ausblenden sollte man die kirchlichen Stiftungen – zumal diese als Pioniere im Stiftungswesen gelten können. Die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, die kirchliche Stiftungen bieten, bleiben...