Radikalisierung und De-Radikalisierung in Deutschland - Eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung

von: Magdalena von Drachenfels, Philipp Offermann, Carmen Wunderlich

epubli, 2018

ISBN: 9783746777351 , 208 Seiten

6. Auflage

Format: ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 0,99 EUR

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Radikalisierung und De-Radikalisierung in Deutschland - Eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung


 

Warum wir einen weiten Begriff von Radikalisierung brauchen

Hande Abay Gaspar // Christopher Daase // Nicole Deitelhoff // Julian Junk // Manjana Sold

Radikalität und Radikalisierung werden heutzutage als zentrale Kennzeichen einer globalen politischen Krise angesehen. Der häufige Bezug auf den Begriff der Radikalisierung in öffentlichen Debatten täuscht jedoch darüber hinweg, wie umstritten der Begriff ist, sowohl in der Frage, auf welche Phänomene er zugreift, als auch mit Blick auf seine normative Bewertung. Heute wird Radikalisierung vorwiegend als Hinwendung zur politischen Gewaltausübung im Kontext von Terrorismus und Extremismus verstanden. Das hat für die Forschung und für die politische Praxis allerdings problematische Konsequenzen. Wir plädieren daher für einen weiten Begriff von Radikalisierung, der die zunehmende grundlegende Infragestellung der Legitimation einer normativen Ordnung und/oder die zunehmende Bereitschaft umfasst, die institutionellen Strukturen dieser Ordnung zu bekämpfen.

Im öffentlichen Diskurs umfasst Radikalisierung so unterschiedliche Phänomene wie Fremdenfeindlichkeit auf der einen und körperliche Selbstoptimierung oder Veganismus auf der anderen Seite, die überwiegend als individuelle Reaktionen auf gesellschaftliche Ungewissheiten gedeutet werden. Zumeist wird der Begriff gegenwärtig aber auf die zunehmende Bereitschaft junger Musliminnen und Muslime verengt, sich dem Dschihadismus zuzuwenden und im Namen des Islams Terroranschläge zu verüben. Die Verengung des Radikalisierungsbegriffs auf die Hinwendung zur politischen Gewalt und mehr noch auf den (religiösen) Fundamentalismus oder schlicht Terrorismus setzte spätestens mit den Anschlägen von Madrid (2004) und London (2005) ein. Dieses gewaltgebundene Verständnis von Radikalisierung hat sich inzwischen verfestigt und zeitigt konkrete Probleme in der Forschung zu und im politischen Umgang mit Radikalisierung. In empirisch-analytischer Hinsicht verhindert es, dass wir die Mechanismen von Radikalisierung besser verstehen, weil wir einen Teil des Phänomens (nämlich gewaltfreie Radikalisierungsprozesse) von vornherein aus der Analyse ausschließen. In normativ-praktischer Hinsicht geraten damit auch potenziell emanzipatorische Prozesse in den politischen Sog einer Sicherheitsdebatte, die ihnen ihre Legitimität abspricht.

Das war keineswegs immer so. Im Europa des 19. und frühen 20. Jahrhunderts waren es die Anhängerinnen und Anhänger des politischen Liberalismus bzw. der Demokratie, die als Radikale bezeichnet wurden, und bis vor Kurzem galt Radikalismus als politischer Richtungsbegriff einer bürgerlichen Linken. Dass heute Radikalität, das heißt die Absicht, politische Probleme „an der Wurzel zu packen“, hauptsächlich mit links- und rechtsextremen Positionen, religiösem Fanatismus und politischer Gewalt in Verbindung gebracht wird, sagt viel über die Krisenwahrnehmung unserer Zeit aus: Liberale Gesellschaften sehen ihre normative Ordnung vielfältigen Bedrohungen ausgesetzt und reagieren mitunter mit Abschottungs- und Exklusionsmaßnahmen, die bis an die Aufweichung oder gar Aufgabe liberaler Grundwerte reichen. Angesichts politischer Radikalisierungstendenzen radikalisiert sich auch der gesellschaftliche Diskurs über Radikalisierung und der Begriff wird politisch vereinnahmt.

Zur Abgrenzung des Radikalisierungsbegriffs

Die Gleichsetzung von Radikalisierung und politischer Gewaltanwendung im Kontext von Terrorismus und Extremismus findet sich freilich nicht nur im alltäglichen Sprachgebrauch in Politik und Medien; auch in der Radikalisierungsforschung ist sie anzutreffen. So stellen Stufenmodelle der Radikalisierung, die Radikalisierungsprozesse als Ablaufsequenzen mit verschiedenen Stationen betrachten, einen direkten Zusammenhang zwischen Radikalisierung und Terrorismus her. Gewaltanwendung wird dann als logischer Endpunkt von Radikalisierung verstanden, es sei denn, der Radikalisierungsprozess bricht vorher bereits ab. Dieser Abbruch wird aber oftmals nicht mit derselben Stringenz ausbuchstabiert. Im Gegenteil: Oftmals wird eine Art Automatismus hin zur Gewaltanwendung unterstellt.

Diese analytisch-empirische Verengung des Radikalisierungsbegriffs gerät schnell zur Legitimationsfolie für manch unverhältnismäßige Gegenmaßnahme, wie etwa flächendeckende Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Terrorismus kann als ein mögliches Ergebnis von Radikalisierung verstanden werden, keineswegs jedoch mit Radikalisierung gleichgesetzt werden. Ganz ähnliche Problematiken entstehen durch die synonyme Verwendung von Extremismus und Radikalisierung. Nicht nur beschreibt Extremismus, anders als Radikalisierung, einen Zustand, aber keinen Prozess. Darüber hinaus wird von Extremismus, zumindest im wissenschaftlichen Diskurs, primär im Kontext demokratischer Gesellschaften gesprochen. Extremismus wird als Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates, seiner Grundwerte und Verhaltensregeln verstanden, während Radikalisierung, unabhängig von politischen Systemen, als Form einer zunehmenden Infragestellung geltender Ordnungen gedacht werden kann.

Vorschlag eines weiten Radikalisierungsbegriffs

Um dem Phänomen „Radikalisierung“ gerecht zu werden, ist es aus unserer Sicht unerlässlich, über die Prozesse der Radikalisierung in die Gewalt hinauszugehen und, empirisch wie auch theoretisch, den Blick auf Radikalisierungsprozesse unabhängig von Gewalt einerseits und Radikalisierungsprozesse in der Anwendung von Gewalt andererseits auszuweiten. Wir plädieren daher für einen weiten Radikalisierungsbegriff und verstehen unter Radikalisierung die zunehmende grundlegende Infragestellung der Legitimation einer normativen Ordnung und/oder die zunehmende Bereitschaft, die institutionellen Strukturen dieser Ordnung zu bekämpfen.

Damit verbinden wir drei wesentliche Vorteile: Ein weiter Radikalisierungsbegriff wird, erstens, dem Prozesscharakter von Radikalisierung gerechter und erlaubt eine analytische Durchdringung seiner Start- und Ausstiegspunkte. Ob Radikalisierung zu Gewaltanwendung führt, ist letztlich eine empirische Frage. Sie muss im Einzelfall geklärt und als ein möglicher Kausalpfad mithilfe vergleichender Forschung theoretisiert werden. Radikalisierung als Prozessbegriff fasst durch die Betonung von Zeitlichkeit oder Geschwindigkeit auch verschiedene Formen der Entradikalisierung analytisch klarer. Radikalisierung so verstanden lässt, zweitens, die Verbindung von Rhetorik und Handlung als Ausdruck von Radikalisierungsprozessen zu, aber auch ihre analytische Trennung. Das Verhältnis von Handlung und Diskurs wird somit ebenfalls zur empirischen Frage. Drittens schlagen wir mit dieser Definition vor, von der Infragestellung normativer und nicht nur politischer Ordnungen auszugehen. Radikalisierung kann sich auch auf gesellschaftliche Zusammenhänge richten, die die politische Ordnung nicht oder nur am Rande betreffen – sie kann auch gesellschaftlich, wirtschaftlich, religiös oder anders ausgerichtet sein. Entscheidend ist, dass diese Ordnung durch Normen und Institutionen Erwartungen erzeugt, die Menschen nicht länger bereit sind zu erfüllen, zunehmend ablehnen und Bereitschaft zeigen, diese zu bekämpfen.

Der hier vertretene Radikalisierungsbegriff unterscheidet mithin drei Grundformen von Radikalisierung mit Bezug auf die Gewaltfrage: (A) Radikalisierung in die Gewalt, (B) Radikalisierung in der Gewalt und (C) Radikalisierung ohne Gewalt. Radikalisierung in die Gewalt verbindet rhetorische wie handlungsorientierte Elemente der Radikalisierung. Während bei Radikalisierung ohne Gewalt das diskursive Element unserer Definition im Vordergrund steht, ist es bei Radikalisierung in der Gewalt eher die Handlungseskalation als solche.

Implikationen für Wissenschaft und Praxis

Aus dem engen Verständnis von Radikalisierung ergeben sich Konsequenzen für Wissenschaft ebenso wie für die, vereinfacht gesprochen, Praxis in Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Medien. Die Verengung des Radikalisierungsbegriffs auf die Gewaltfrage tendiert dazu, einige Fragen der Ursprünge von Radikalisierung und der gewaltlosen Radikalität aus dem Blick zu verlieren. Eine Erweiterung des Phänomenbereichs führt aber auch zu neuen Herausforderungen und Handlungsoptionen.

Ein weites Verständnis von Radikalisierung ermöglicht es, grundlegende Faktoren von Radikalisierung zu erkennen und mithilfe dieser Erkenntnisse frühzeitige Interventionsstrategien zu entwicklen. Ein weites Begriffsverständnis von Radikalisierung gibt deshalb Raum zur Identifizierung und Evaluation breiter angelegter Präventionsmaßnahmen (und dies schließt als sogenannte tertiäre Prävention Deradikalisierungsmaßnahmen mit allen schwierigen rechtsstaatlichen Abwägungen, ob lediglich ein Zurückfahren oder gar Verlassen von Gewaltmitteln schon einen Deradikalisierungserfolg darstellen, mit ein) und nicht lediglich zur Verhinderung oder Aufklärung von Gewalttaten. Eine auf einem solch breiten Radikalisierungsbegriff aufbauende Forschungsagenda muss aber bereit sein, disziplinäre Grenzen zu überschreiten. Sie muss interdisziplinär und, aufgrund des transnationalen Charakters des Phänomens, auch international angelegt sein.

Dies stellt die Akteure in der politischen, behördlichen, zivilgesellschaftlichen und medialen Praxis vor (teils gravierende) Herausforderungen. Politik und Medien stehen vor dem Dilemma, dass ein neutraler, weiterer Radikalisierungsbegriff vermutlich weniger Aufmerksamkeit auf sich zieht, aber er würde dem Phänomen „Radikalisierung“ wirksamer entgegentreten. Eine Präventionsagenda muss umfassend sein, sie muss früh ansetzen, sie muss eine Vielzahl von Akteuren aus...