Kita-Konzeption. - Schritt für Schritt gemeinsam entwickeln. Auf den Punkt gebracht

Kita-Konzeption. - Schritt für Schritt gemeinsam entwickeln. Auf den Punkt gebracht

von: Ulrike Glöckner

Verlag Herder GmbH, 2021

ISBN: 9783451822247 , 112 Seiten

Format: ePUB

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 14,99 EUR

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Mehr zum Inhalt

Kita-Konzeption. - Schritt für Schritt gemeinsam entwickeln. Auf den Punkt gebracht


 

Unter Rahmenbedingungen ist zu verstehen, welche Sozialraumbedingungen, Personalschlüssel, Öffnungszeiten, Räume etc. in Ihrer Einrichtung vorhanden sind, um die pädagogischen Aufgaben und Pflichten erfüllen zu können. Natürlich sind hier auch die gesetzlichen Vorgaben nicht zu vergessen. Rahmenbedingungen sind gleichzusetzen mit der Strukturqualität einer Einrichtung. Anders ausgedrückt: Die Strukturqualität beschreibt die Rahmenbedingungen, die für die Ausführung der Arbeit vorhanden sind.

Der Konzeptionsbaustein I setzt sich deshalb unter anderem aus folgenden Punkten zusammen:

Die Lage der Einrichtung wird beschrieben. Damit ist der Sozialraum im Quartier gemeint. Dabei ist darauf zu achten, dass die Situation neutral beschrieben wird und keine (unbewussten) Stigmatisierungen stattfinden. Hier werden nur Zahlen, Daten und Fakten aufgeführt. Die Fakten sind über die Bedarfsplanung der Kommune zu erfahren.

Ist die Geschichte des Hauses/der Einrichtung relevant für die pädagogische Arbeit oder die Namensgebung, kann sie sich in der Konzeption wiederfinden. Wichtig dabei: kurze und knappe Darstellung.

Kurze Darstellung des Trägers mit Kontaktdaten (Name der Ansprechperson(en), Adresse, Telefon und Mailadresse).

Öffnungszeiten, Betreuungsformen und Schließtage werden aufgelistet. Die Kita-Beiträge, die sich ja häufiger ändern, können auf einem Einlegeblatt abgebildet werden.

Personalschlüssel- bzw. Erzieherin-Kind-Schlüssel, der vom Träger vorgegeben ist, wird dargestellt. Hier eignet sich eine Auflistung der vorhandenen prozentualen Stellen. Dazu werden die Professionen aufgezeigt – zum Beispiel: staatlich ankerkannte Erzieherin (100 %), staatlich anerkannte Kinderpflegerin (50 %) etc. Die Namen (mit Fotos) der pädagogischen Fachkräfte können an anderer Stelle, zum Beispiel im Einlegeblatt oder auf der Homepage, aufgeführt werden. Aufgrund der normalen Fluktuation wäre es nicht sinnvoll, die Namen in die Konzeption zu schreiben.

2.1DAS EISERNE DREIECK DER STRUKTURQUALITÄT


Das Eiserne Dreieck der Strukturqualität setzt sich zusammen aus der Fachkraft-Kind-Relation, der Gruppengröße und der Qualifikation des Personals (Viernickel & Schwarz 2013). Die EPPE-Studie (Effective Preeschool and Primary Education), die größte und umfassendste europäische Langzeitstudie zur Wirksamkeit der „Frühkindlichen Bildung“, sagt aus:

Je …

kleiner die Gruppe,

günstiger das Verhältnis von Anzahl der Fachkräfte zur Anzahl der Kinder,

höher die Ausbildung der Fachkräfte,

mehr Verfügungszeit,

angemessener die Raumgröße,

desto …

höher die pädagogische Prozessqualität

und desto …

positiver die Entwicklung der Kinder

(vgl. Viernickel & Fuchs-Rechlin 2015, S. 11 ff.).

„DER PERSONALSCHLÜSSEL IST WICHTIG – ABER WENIG AUSSAGEKRÄFTIG


Der Personalschlüssel ist für die Berechnungen der Träger und für die Leitung einer Kindertagesstätte (Kita) wichtig. Er ist ein statistischer Wert, nach dem errechnet wird, wie viel Personal in einer Kita eingestellt wird. Letztlich sagt er nichts darüber aus, wie viel Zeit eine Erzieherin oder ein Erzieher in der Kita für ein Kind hat. Der Kita-Alltag ist bestimmt von einer Vielfalt an Aufgaben, die nicht unmittelbar mit der Interaktion mit Kindern zu tun haben. Um Kinder nicht nur zu betreuen, sondern auch Bildungs- und Lernangebote zu konzeptionieren, gehören Vor- und Nachbereitungszeiten zu der pädagogischen Arbeit, genauso wie deren Dokumentation und Gespräche mit Eltern. Um sich stetig in der Profession weiterzubilden, werden Fort- oder Weiterbildungen besucht. Außerdem sind Krankheits- oder Urlaubszeiten weitere Gründe. Der Personalschlüssel ist deshalb für die Herausforderungen im Alltag wenig aussagekräftig.

DIE FACHKRAFT-KIND-RELATION BRINGT LICHT INS DUNKEL


Im Unterschied dazu kann die Fachkraft-Kind-Relation bessere Auskunft geben. Dieser Schlüssel bezieht die Zeiten der mittelbaren pädagogischen Arbeit (wie z.B. Vorbereitungszeiten oder Fortbildungen) mit ein. Er kann zeigen, für wie viele Kinder eine Fachkraft im Alltäglichen zuständig ist. Zu beachten ist aber auch, welche der oben genannten Faktoren bei den Berechnungen berücksichtigt werden“ (www.gew.de/kita/qualitaet/personalschluessel-und-fachkraft-kind-relation/).

2.2RÄUME/GRUNDRISS DER EINRICHTUNG


Hier geht es um den vorhandenen Platz und die Aufteilung der Räume – also, wie viele und wie große Räume im Innen- und Außenbereich der Kita zur Verfügung stehen. Dazu eignet sich die Abbildung des Grundrisses der Einrichtung.

Quelle: www.kita-hillerse.de/fileadmin/_processed_/4/6/csm_Kita_Hillerse_edf276e799.png

Wie die Räume dann genau aussehen, wie die verschieden Bildungsthemen gestaltet sind, wird im Konzeptionsbaustein III ausführlich beschreiben.

Diese Erarbeitung stellt eine Art „Fleißarbeit“ dar, denn es geht um das Zusammentragen von vorhandenen Bedingungen. Je nach Kapazität kann das die Leitung tun, da sie möglicherweise schneller Zugang zu allen Daten hat.

2.3GESETZLICHE VORGABEN


Die gesetzlichen Vorgaben gehören ebenfalls zu den Rahmenbedingungen und können unter diesem Konzeptionsbaustein behandelt werden.

Die Kindertagesbetreuung ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe und findet ihre rechtliche Grundlage im Sozialgesetzbuch VIII in den Paragrafen 22 bis 26 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ist stark von der UN-Kinderrechtskonvention und der darin enthaltenden Philosophie der Wertschätzung von Kindern geprägt. Für den Betrieb einer Kindertagesseinrichtung sind im Sozialgesetzbuch VIII die Grundlagen formuliert. Daraus ergeben sich die Inhalte der Arbeit in Kitas.

Das Bundeskinderschutzgesetz gilt über die Kita hinaus für alle Kinder und Jugendlichen, regelt den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland und basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention. Außerdem stärkt es alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren – angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht. Das Gesetz schließt Lücken im Kinderschutz, indem es Erkenntnisse aus dem Aktionsprogramm „Frühe Hilfen“ und seinen vielfältigen Projekten aufgreift und damit die Nachhaltigkeit der in diesem Kontext von Bund, Ländern und Kommunen unternommenen Anstrengungen im Kinderschutz sichert (Bundeskinderschutzgesetz unter www.bmfsf.de).

All dem zugrunde liegt für Deutschland das Grundgesetz (GG). International ist die UN-Kinderrechtskonvention maßgebend für die Arbeit: Kinder haben eine Würde und sind den Erwachsenen gleichzusetzen.

Überblick über die gesetzlichen Grundlagen


Artikel 1 Absatz 1 und 2 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Artikel 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Artikel 6 GG (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Sozialgesetzbuch VIII Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 22 Grundsätze der Förderung
§ 22a Förderung in Tageseinrichtungen
§ 23 Förderung in Kindertagespflege
§ 24 Anspruch...